Der Grundsatz unseres Vereins liegt im Glauben an Jesus Christus.
Der Zweck des Vereins wird mit dem Ausschnitt aus der Vereinssatzung erläutert.
§ 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar religiöse und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Abgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein will in Deutschland und im europäischen Ausland die kirchliche Arbeit fördern.
(Auszug aus der Satzung vom 7.4.2001)